Garantieerklärung
Langzeitgarantie
Für den Qualitätsanspruch unserer Kunden gewähren wir eine 5-jährige Langzeitgarantie; eine Qualitätszusage für unsere Kettensysteme. Sollte bei sachgemäßer Verwendung unserer Produkte ein Material- oder Fabrikationsfehler auftreten, behalten wir uns vor wahlweise das Produkt instand zu setzen oder einen Austausch vorzunehmen.
Garantieerklärung
Wir, die Ottinger GmbH, Güterstraße 25, D-78224 Singen, geben eine freiwillige Garantie von 5 Jahren ab Kaufdatum auf alle unsere Schneeketten.
1. Umfang der Garantie
a. Die Garantie umfasst alle Material- und Fabrikationsfehler an der Schneekette, die innerhalb von 5 Jahren ab dem Kaufdatum auftreten.
b. Die Garantie bezieht sich auf die defekten Teile und nicht auf die komplette Schneekette, das heißt beanstandete Schneeketten werden instand gesetzt, wenn hierdurch die Mängelbeseitigung möglich ist. Ansonsten wird die Schneekette ersetzt.
2. Nicht von der Garantie umfasst
a. Die Garantie erlischt wenn die Vorschriften des Fahrzeugherstellers über die Verwendbarkeit von Schneeketten nicht eingehalten werden.
b. Wenn die Reifen nicht der ETRTO-Norm entsprechen. Das gleiche gilt, wenn sich die Reifenmaße der ETRTO-Norm verändern. Die aufgeführten Reifenbezeichnungen / Kettengruppen entsprechen der ETRTO-Norm zum Zeitpunkt der Produktion. Bei ausländischen oder runderneuerten Reifen ist die Passform nicht immer gewährleistet.
c. Auch bei Folgen unsachgemäßer Bedienung, falscher Montage, Geschwindigkeitsüberschreitung (über 50 km/h), normale Abnutzung (Verschleiß) sowie bei nicht bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme tritt die Garantie nicht ein. Nähere Erläuterungen finden Sie in der Montageanleitung und den angeschlossenen Gebrauchshinweisen welche Bestandteil der Garantieerklärung sind.
d. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Schneekette. Alle Folgeschäden, unabhängig welcher Art (z.B. Personenschäden oder Sachschäden), sind von der Garantie ausgeschlossen.
e. Bei Schneekettenreparaturen / Instandsetzungen, die nicht durch die Ottinger GmbH ausgeführt werden, erlischt die Garantie.
3. Verfahren bei Eintritt des Garantiefalls
Zur Prüfung des Garantieanspruchs ist die Schneekette unmittelbar nach Schadenseintritt für den Empfänger kostenfrei an die Ottinger GmbH einzusenden. Sollte die Prüfung ergeben, dass die oben genannten Garantiebedingungen vorliegen, wird die Schneekette instand gesetzt oder ersetzt und an den Käufer versandt. Die Gewährleistungsbearbeitung erfolgt schnellst möglich, ein Anspruch auf sofortige Lieferung ist nicht gegeben und Schadensersatzforderungen oder Folgeschäden
sind diesbezüglich ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist D-78224 Singen / Htwl.





