Schneeketten-Mitführpflicht in Österreich


 

Für LKW gilt:

In Österreich gilt ab dem 15. November bis 15. März eine Schneeketten-Mitführpflicht. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Bundesgesetzblatt, welches wir für Sie als Download bereitgestellt haben.

 

Gesetzblatt - Schneekettenpflicht AT

Für PKW gilt:

Vom 01. November bis 15. April dürfen PKW, Kombifahrzeuge oder LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht bei winterlichen Fahrverhältnissen, d. h. bei Schnee und Matsch nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.

Schneeketten als Alternative sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird. 

Bei Nichtbeachten sind empfindliche Strafen vorgesehen, sowie Schwierigkeiten beim Versicherer im Schadensfall.


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