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Schneekettenpflicht
Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Schneekettenpflichten vor Ihrem Reiseantritt!
Längere Lebensdauer
- mehr Kilometerleistung durch optimale Nutzung der Verschleißzonen
Bei etwa 40% Verschleiß der Kettenglieder sollte die Kette gewendet werden. Somit hat auch die andere Kettenseite eine Verschleißzone von 40%.
Bei Kettengliedern mit zusätzlichen Verschleißstegen sollten nach etwa 50% Verschleiß die Ketten von der linken auf die rechte Fahrzeugseite getauscht werden, um einen einheitlichen Laufnetzverschleiß zu erreichen
Bei völliger Abnutzung der Verschleißstege, sowie 40% Verschleiß der Kettenglieder, sollte die Kette gewendet werden. Somit hat auch die andere Kettenseite ein Verschleißvolumen von 40%.