Schneekettenpflicht
In anderen Ländern gelten unterschiedliche Vorschriften in Sachen Schneekettenpflicht, welche vor Reiseantritt geprüft werden sollten.
PKW:
Österreich:
-Es dürfen nur Schneeketten verwendet werden, die den Normen V5117 bzw. V5119 entsprechen. Fahrhilfen die der ÖNORM V5121 entsprechen, dürfen gemäß Gesetz nicht verwendet werden.
-Vom 01. November bis 15. April dürfen PKW, Kombifahrzeuge oder LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht bei winterlichen Fahrverhältnissen, d. h. bei Schnee und Matsch nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern montiert sind.
Schneeketten als Alternative sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und die Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird.
Bei Nichtbeachten sind empfindliche Strafen vorgesehen, sowie Schwierigkeiten beim Versicherer im Schadensfall.
Deutschland/ Schweiz/ Frankreich:
Achtung Autofahrer! Schneekettenpflicht!
Wenn dieses Schild aufgestellt ist, gilt für die Weiterfahrt Schneekettenpflicht.
Italien:
Achtung Autofahrer! Schneekettenpflicht!
Wenn dieses Schild aufgestellt ist, gilt für die Weiterfahrt Schneekettenpflicht.
In einzelnen Tälern gilt zeitweise eine Mitführpflicht.
LKW:
Vorschriften für die Verwendung von Schneeketten für LKW und Busse.
Alle Angaben sind ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Schneekettenpflicht
Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Schneekettenpflichten vor Ihrem Reiseantritt!
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Ottinger GmbH
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